Hinweisgeberschutzgesetz
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
dem Caritasverband Saar-Hochwald e.V. ist es ein wichtiges Anliegen, Ihnen eine sichere Arbeitsumgebung zu bieten. Es ist unsere gemeinsame Anforderung, Fehlverhalten offenzulegen und zu unterbinden.
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz gibt es zu diesem Themenbereich nun eine neue gesetzliche Vorschrift. Als Beschäftigte kennen Sie die Abläufe und Vorgänge in den Einrichtungen und Teilbereichen des Caritasverbandes Saar-Hochwald e.V. Sollten Sie der Meinung sein, dass Handlungen in Ihrem Umfeld nicht gesetzeskonform ablaufen und hierdurch ggf. in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen, haben Sie nun die Möglichkeit über den neuen Meldekanal Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz abzugeben.
Um Ihnen als Mitarbeitenden eine Möglichkeit zur Abgabe eines Hinweises mit einem Höchstmaß an Vertraulichkeit zu bieten, hat der Caritasverband Saar-Hochwald e.V. die cdg als interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz mit der Entgegennahme dieser Hinweise beauftragt. Wir versprechen im Sinne des Gesetzes Schutz für die Hinweisgeber und die Beschäftigten sowie die Wahrung der Vertraulichkeit in Bezug auf die Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand der Meldung sind sowie die der sonstigen in der Meldung genannten Personen.
Die Unschuldsvermutung gilt selbstverständlich für die Betroffenen, bis der Verstoß bewiesen ist. Die Abgabe einer (anonymen) Meldung und die ggf. folgende Kommunikation erfolgen über die Meldeplattform der cdg. Diese erreichen Sie unter: