Betreuungsverein
Wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen, kann nach Prüfung vom zuständigen Amtsgericht eine(n) BetreuerIn erhalten. Die zu übernehmenden Aufgaben werden vom Gericht festgelegt. Dies kann die Aufenthaltsbestimmung, Sorge für die Gesundheit, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten und noch mehr sein. In diesen Angelegenheiten kann dann der/die BetreuerIn unterstützend zur Seite stehen. Ziel ist, dass der/die Betreute wieder in die Lage versetzt wird, seine Angelegenheiten nach Möglichkeit selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu regeln.
Im Betreuungsverein werden ehrenamtliche Betreuer/innen geworben, geschult und erhalten eine umfangreiche Unterstützung in ihrer Tätigkeit. Betreute und deren Angehörige werden ebenso beraten.
Dies gilt in gleichem Maße für Personen, die eine Vorsorgevollmacht übernommen haben.
Möchte jemand für den Fall vorsorgen, der aktuell noch keine Betreuung hat, so erhält er eine Unterstützung zur Errichtung einer Betreuungsverfügung. Darin kann er festlegen, was ein späterer Betreuer nicht machen soll oder was dieser darf.
Es werden allgemeine und auch persönliche Informationen und Beratungen zu dem Thema rechtliche Vertretung angeboten. Bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung werden entsprechende Hilfestellungen gegeben.
Die Unterstützung wird auch Betreuten und deren Angehörigen geboten.
Alle Beratungen und Informationen werden streng vertraulich behandelt.
Der Betreuungsverein informiert auch und gibt Hilfestellung zur Errichtung einer Patientenverfügung. Darin kann jeder festlegen, was in einer medizinischen Notlage oder zum Lebensende durch Ärzte gemacht werden darf oder unterlassen bleiben soll.
Die Mitglieder im Betreuungsverein erhalten einen Versicherungsschutz in Haftungsfragen für die ehrenamtlich übernommenen Betreuungen.