Begleiteter Umgang
Per Gesetz haben Kinder einen eigenen Anspruch auf den Umgang mit beiden Elternteilen.
Gibt es Schwierigkeiten bei der Ausübung des Umgangs, kann ein begleiteter Umgang entweder seitens der Eltern beim zuständigen Jugendamt beantragt, oder im Rahmen einer gerichtlichen Entscheidung festgelegt werden.
In beiden Fällen müssen bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sein, die wir gerne mit Ihnen erörtern.
Durch unsere fachliche Unterstützung (z.B. Elterngespräche) erreichen wir im Verlauf der begleiteten Umgangskontakte, dass Ängste bei Kindern und Eltern gleichermaßen abgebaut werden. So entstehen eine Annäherung und eine gute Basis für eine bessere Eltern-Kind-Beziehung.
Sollten Sie Fragen dazu haben, beraten wir Sie gerne.