Hochwasserhilfe
Die RAG-Stiftung leistet eine großzügige Spende an den Caritasverband Saar-Hochwald, die AWO Saarland, das DRK Saarland und die Diakonie Saar. Hierdurch kann ein finanzielles Hilfsangebot für die Betroffenen des Pfingsthochwassers 2024 auf den Weg gebracht werden. Die Starkregenfälle vom 17. und 18. Mai 2024 führten zu massiven Überflutungen im Saarland, bei denen zahlreiche Haushalte existenzielle Schäden erlitten.
Ab sofort können betroffene Bürgerinnen und Bürger aus den Landkreisen Merzig-Wadern und Saarlouis Anträge für die "Finanzhilfe für Elementarschäden Hochwasser 2024" stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis über die entstandenen Schäden sowie das Erfüllen der nachfolgenden Einkommensgrenzen:
- 1-Personen-Haushalt: 1499,99 €
- 2-Personen-Haushalt: 2059,99 €
- 3-Personen-Haushalt: 2369,99 €
- 4-Personen-Haushalt: 2999,99 €
- 5-Personen-Haushalt und mehr: 3309,99 €
Die Einkommensgrenzen gelten für Haushalte mit Einzelverdiener:innen. Bei Doppelverdiener:innen werden die Nettoeinkommen zusammengerechnet. Minijobs bis 538,00 EUR werden nicht berücksichtigt. Darüber hinaus gibt es eine Härtefallregelung, sodass bei Überschreitung der Einkommensgrenzen unter Würdigung der Gesamtumstände in Ausnahmefällen dennoch Finanzhilfen für Elementarschäden ausgezahlt werden können.
Für Haushalte im Leistungsbezug, wie z.B. ALG II oder BAföG, entfallen diese Grenzen.
Jessica Blum, die Fluthilfekoordinatorin des Caritasverbands Saar-Hochwald, führt Hausbesuche durch, um die Situation vor Ort zu bewerten und den Betroffenen die Unterstützung nahezubringen.
Telefonische Sprechstunden zur Terminvereinbarung finden montags von 10:00 bis 12:00 Uhr statt. Die Ansprechpartnerin Frau Blum ist unter der Telefonnummer 06861 91212-208 oder per E-Mail unter j.blum@caritas-saar-hochwald.de unter Angabe des Betreffs "Hochwasserhilfe" erreichbar. Hier finden Sie das Antragsformular zum Ausfüllen.
Die finanzielle Unterstützung ist speziell für Haushalte in der Region Saar-Hochwald vorgesehen. Betroffene in anderen Gebieten können sich an ihre jeweiligen Caritasverbände wenden.